Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Der Vertrag zwischen der Hebamme Susanne Wallisch und der Vertragspartnerin kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
Die Gebühren für die Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse
abgerechnet. Privat Versicherte bekommen die Rechnung zugeschickt. Kurse welche IGEL-Leistungen enthalten, werden nicht von der Krankenkasse übernommen und werden privat in Rechnung gestellt (Babymassage, Säuglingspflege)
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und werden der Kursteilnehmerin privat in Rechnung gestellt. (private Gebührenverordnung 17,51€ pro 60 min.). Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgt. Sollte Ihr Kind aus schicksalshaften Gründen vor Beginn/Abschluss des Kurses geboren werden, übernimmt die Krankenkasse die restlichen Kursstunden nicht, diese werden privat (private Gebührenverordung 17,51€ pro 60 min.) in Rechnung gestellt. (auch bei Frühgeburtlichkeit kurz vor Termin übernimmt die Krankenkasse die Kurskosten nicht.)
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Rücktritt: bis 4 Wochen vor Kursbeginn kann die Anmeldung zurückgenommen werden. Danach ist die komplette Kursgebühr zu entrichten. (Berechnung mit der privaten Hebammengebührenordnung.)
Bei einem Widerruf nach 4 Wochen vor Kursbeginn ist die komplette Kursgebühr von der Versicherten privat zu entrichten; dies gilt ebenso bei ganz ausbleibendem Widerruf und Nichtteilnahme an dem Kurs.
Ein Rücktritt / Widerruf muss in schriftlicher Form an die Hebamme gesandt werden.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.